Rentenantrag 2 Jahre früher: Abschlagsfreie Rente sichern?
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Rentenantrag 2 Jahre früher: Abschlagsfreie Rente sichern?
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#Rente #Rentenreform #RenteMit63
Sollten Sie Ihren Rentenantrag jetzt schon stellen, obwohl Ihr Rentenbeginn erst in zwei Jahren geplant ist? Genau diese Frage beschäftigt derzeit viele Versicherte, weil über eine mögliche Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Jahren Wartezeit diskutiert wird. Im Internet wird sogar behauptet, ein früher Rentenantrag könne den späteren Rentenanspruch sichern. Ob das wirklich stimmt oder ob es sich um einen gefährlichen Irrtum handelt, klären wir jetzt.
Vor wenigen Tagen erhielt ich als Rechtsanwalt und Rentenberater eine E-Mail einer besorgten Mandantin. Sie möchte im Jahr 2028 in Rente gehen und überlegt, den Rentenantrag bereits jetzt zu stellen. Ihre Sorge ist, dass der Gesetzgeber die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren Wartezeit abschaffen könnte und sie ihren bisherigen Rentenzugang verliert.
Nach der aktuellen Rechtslage spricht nichts dafür, dass ein Rentenantrag zwei Jahre vor dem Rentenbeginn automatisch einen späteren Vertrauensschutz begründet.
Warum ist das so?
Ein Rentenantrag allein begründet grundsätzlich noch keinen Anspruch auf eine bestimmte Altersrente. Entscheidend ist vielmehr, ob zum Zeitpunkt des Rentenbeginns alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere das erforderliche Lebensalter und die Wartezeit von 45 Jahren.
Noch wichtiger ist ein weiterer Punkt.
Sollte der Gesetzgeber die abschlagsfreie Altersrente tatsächlich ändern, wird er gleichzeitig festlegen, welche Übergangsregelungen und Vertrauensschutzvorschriften gelten. Genau diese gesetzlichen Regelungen entscheiden später darüber, welche Jahrgänge geschützt werden und welche Auswirkungen eine Reform tatsächlich hat.
Ein heute gestellter Rentenantrag ersetzt solche gesetzlichen Übergangsregelungen nach der derzeitigen Rechtslage nicht.
Was können Sie jetzt sinnvoll tun?
Fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an und prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf. So wissen Sie, ob alle Versicherungszeiten vollständig erfasst sind und ob Sie die Wartezeit von 45 Jahren voraussichtlich erfüllen.
Wenn Sie ohnehin einen gleitenden Übergang in den Ruhestand planen, kann auch eine Altersteilzeitvereinbarung interessant sein. Bereits verbindlich abgeschlossene Vereinbarungen könnten bei späteren Vertrauensschutzregelungen eine Rolle spielen. Ob das tatsächlich der Fall sein wird, entscheidet jedoch allein der Gesetzgeber. Deshalb sollten Sie eine solche Vereinbarung nicht ausschließlich wegen der aktuellen politischen Diskussion abschließen.
Mein Rat lautet deshalb ganz klar.
Lassen Sie sich nicht von Gerüchten oder Spekulationen verunsichern. Warten Sie den Gesetzentwurf ab. Erst dann lässt sich seriös beurteilen, wer tatsächlich betroffen ist und welche Übergangsregelungen gelten werden.
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