Der Erbschaft-Mythos: Was bleibt von 400.000 Euro Erbe nach Steuern?
Bersto İnvests
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Der Erbschaft-Mythos: Was bleibt von 400.000 Euro Erbe nach Steuern?
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Bersto İnvests
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„Wenn ich 400.000 Euro erbe, nimmt der Staat die Hälfte weg.“ Stimmt das wirklich? Wir rechnen mit Horst, seiner Tochter Anja, seinem Neffen Lars und seiner Lebensgefährtin Renate ehrlich nach, was von 400.000 Euro Erbe nach Steuern bleibt. Grundlagen (ErbStG): Freibeträge nach § 16 (Ehepartner 500.000 Euro, Kind 400.000 Euro je Elternteil, Enkel 200.000 Euro, Steuerklasse II und III nur 20.000 Euro) und Steuersätze nach § 19. Ergebnis im Beispiel: Tochter 0 Euro, Neffe 95.000 Euro, Lebensgefährtin 114.000 Euro Erbschaftsteuer. Dazu: Familienheim-Befreiung nach § 13 (200 Quadratmeter, zehn Jahre Selbstnutzung), Zehn-Jahres-Frist bei Schenkungen, Hausrat-Freibeträge und der Stand beim Bundesverfassungsgericht (Verhandlungen am 12. und 13. Oktober 2026, Az. 1 BvF 1/23 und 1 BvR 804/22, bisher keine Entscheidung gefunden) sowie das SPD-Diskussionspapier FairErben. Alle Modellrechnungen sind vereinfacht und lassen Nachlassverbindlichkeiten und Sonderfälle weg. Quellen: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (gesetze-im-internet.de), Bundesverfassungsgericht. Bitte beachten Sie: Ich bin kein Finanzberater. Diese Videos spiegeln meine persönliche Sichtweise wider. Sie dienen ausschließlich Unterhaltungszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Dieser Inhalt dient nur zu Informations- und Bildungszwecken. Nichts von dem, was hier präsentiert wird, ist eine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Führen Sie stets eigene Recherchen durch oder konsultieren Sie einen lizenzierten Fachmann, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen.