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Erbschaftsteuer Freibetrag bei der Immobilie: Was zu tun ist

Salomon Davin | Baufinanzierung

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Erbschaftsteuer Freibetrag bei der Immobilie: Was zu tun ist

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Salomon Davin | Baufinanzierung
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Wer ein Haus erbt, zahlt in vielen Fällen keine Erbschaftsteuer, weil der Freibetrag den Wert abdeckt. Sobald jedoch eine Immobilie im Nachlass liegt, reicht der Freibetrag häufig nicht mehr aus. Salomon Davin erklärt, wie die Freibeträge gestaffelt sind, wann das Familienheim steuerfrei bleibt und welche sechs Fehler eine steuerfreie Erbschaft zur Nachzahlung machen. 0:00 Erbschaftsteuer auf die Immobilie 1:04 Wer erbt wie viel steuerfrei 2:28 Wann auf die Immobilie keine Steuer anfällt 4:06 Sechs Fehler, die richtig Geld kosten 6:00 Der Bescheid kommt lange nach dem Erbe 7:58 Was ihr jetzt tun solltet Der Freibetrag gilt je Erwerber und erneuert sich alle zehn Jahre: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel. Erbt ein Kind das Elternhaus mit einem Grundbesitzwert von 500.000 Euro, bleiben nach Erbfallkostenpauschale und Freibetrag 85.000 Euro steuerpflichtig, bei 11 Prozent sind das 9.350 Euro Erbschaftsteuer. Das selbst bewohnte Familienheim bleibt für Ehegatten ohne Flächengrenze steuerfrei, für Kinder und Enkel bis 200 Quadratmeter, sofern der Erbe unverzüglich einzieht und zehn Jahre bleibt. Der Erbfall ist binnen drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen, der Steuerbescheid kommt jedoch häufig erst sechs bis zwölf Monate später. Diese Zeit lässt sich nutzen, um den Wert prüfen zu lassen und den eigenen Weg festzulegen: die Steuer über die geerbte Immobilie finanzieren oder den Verkauf vorbereiten. Salomon Davin ist Bankkaufmann, §34i Immobiliardarlehensvermittler und §34c Gewerbeerlaubnis. Alle Freibeträge, das Rechenbeispiel und die sechs Fehler zum Nachlesen: https://baufivergleich.de/erbschaftss... #Erbschaftsteuer #Immobilie #Baufinanzierung