Schuldrecht AT: Beiderseitige Unmöglichkeit
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Schuldrecht AT: Beiderseitige Unmöglichkeit
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Haben Gläubiger und Schuldner die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten, muss eine ausgewogene Lösung für die drei Kernfragen gefunden werden: Schicksal des Leistungsanspruchs, Schadensersatz statt der Leistung und Auswirkung auf den Gegenleistungsanspruch. Fallgruppen sind das beiderseitige Vertretenmüssen oder der grobfahrlässige Schuldner im Annahmeverzug des Gläubigers. Interessengerecht ist eine vermittelnde Lösung. Entwickelt wurden ein Stufenmodell (Alternativmodell ), ein Kombinationsmodell (Kumulationslösung) und eine Gesamtschadenslösung...
Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit.
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