Was könnte man gegen eine Stärkung von Menschenwürde und Gleichbehandlung haben?
Nelly Waldeck MdL
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Was könnte man gegen eine Stärkung von Menschenwürde und Gleichbehandlung haben?
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Nelly Waldeck MdL
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Rede Plenum Mai 26:
Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat ist zurecht hoch. Wir wollen die Rechtsstaatlichkeit noch weiter absichern, indem wir den Schutz vor Diskriminierung weiter verbessern und transparente und rechtssichere Verfahren ermöglichen.
Die FDP beantragt heute, dass es in Schleswig-Holstein kein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung geben soll, bevor überhaupt ein Entwurf auf dem Tisch liegt. Das macht diese Debatte gar nicht so leicht, da wir ja noch gar nicht wissen, über welche konkreten Regelungen wir eigentlich diskutieren.
Lassen Sie mich also erst einmal grundsätzlich feststellen, worauf wir uns in diesem Parlament einigen können. Wir haben nach wie vor ein Problem mit Diskriminierung in unserer Gesellschaft. Die regionalen Analysen zu Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein haben uns das erst letzte Woche wieder deutlich vor Augen geführt. Wenn 32 Prozent der Jugendlichen angeben, „Deutschland sei durch die Ausländer:innen in einem gefährlichen Maß überfremdet“, dann muss uns das wirklich zu denken geben.
Ob Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht: Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben in Würde und ohne Diskriminierung. Es ist unsere Aufgabe, so gut es geht dafür Sorge zu tragen, dass dieses Recht auch erfüllt wird. Insofern müssen wir daran arbeiten, dass solche Einstellungen durch Sensibilisierung, Begegnung aber auch durch Konsequenzen bei Diskriminierung Schritt für Schritt verändert werden. Und das bedeutet auch, daran zu arbeiten, dass diese Einstellungen nicht den Weg in unseren öffentlichen Dienst finden.
Es ist umso zentraler, das nicht auf einzelne Berufsgruppen abzustellen, sondern als Gesamtaufgabe einer toleranten, rechtsstaatlichen Verwaltung zu begreifen. Und dafür gibt es für den privaten Bereich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, im öffentlichen Sektor gilt das allerdings nicht ausreichend. Es geht in einem Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung nicht um Misstrauen, sondern um Vertrauen in den Rechtsstaat. Es geht darum, dass staatliches Handeln als transparent, fair und überprüfbar wahrgenommen wird. Sei es in Behörden, in der Schule oder bei der Polizei.
Der Rechts- und Sozialwissenschaftler und Polizeiforscher Prof. Dr. Hartmut Aden sagte dazu sehr treffend: „Die Akzeptanz für polizeiliches Handeln ist umso größer, wenn die Menschen es als fair empfinden“. Und das gilt ebenso gegenüber anderen Behörden oder Lehrkräften. Dieser Überprüfung muss ein rechtsstaatliches Verfahren zugrunde liegen. Damit kommen wir zur Beweislast. Hierzu wurden bereits 2020 Vorgaben in der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU festgelegt. Diese besagen, dass, wenn Betroffene Indizien für eine Diskriminierung glaubhaft machen, die öffentliche Stelle darlegen muss, dass kein Verstoß vorliegt.
Das ist keine pauschale Umkehr der Beweislast. Das Verfahren kann ausgewogen gestaltet werden. In dem Gesetzentwurf NRWs beispielsweise wurde diese Vorgabe der EU wörtlich kopiert. Dennoch kommen Sorgen vor einer Misstrauenskultur und zusätzlichen Dokumentationspflichten auf. Doch um zu sehen, wie unbegründet diese Befürchtungen sind, hilft ein Blick nach Berlin. Auch dort wurde das Landesantidiskriminierungsgesetz mit genau diesen Argumenten kritisiert. Man befürchtete eine Klageflut gegen Verwaltungen, eine Behinderung der Polizeiarbeit und enorme zusätzliche Bürokratie. Und was ist tatsächlich passiert?
Es gab keine Klageflut. Keine Lähmung der Verwaltung. Und, ganz wichtig, weil die Sorge ja insbesondere in der Polizeigewerkschaft geäußert wurde, keine zusätzlichen Dokumentationspflichten aufgrund dieses Gesetzes. Auch der Pressesprecher der Berliner Polizei, Thilo Cablitz, sprach schon nach einem Jahr davon, dass das Antidiskriminierungsgesetz die Polizeiarbeit in keiner Weise behindert hat.
Ich finde, man kann es kaum besser auf den Punkt bringen. Natürlich gab es auch in Berlin Verunsicherung bei Beamt*innen. Das ist nachvollziehbar. Aber diese Sorgen wurden ernst genommen und ihnen durch Aufklärung und klare Regeln begegnet. Und gleichzeitig zeigt die Praxis, dass das Gesetz Betroffenen hilft, ihre Perspektive überhaupt erst sichtbar zu machen. Viele Verfahren gehen eben nicht den Klageweg, sondern suchen die Aufarbeitung über die Antidiskriminierungsstelle. Ich finde, dass das Antidiskriminierungsgesetz in Berlin trotz des Regierungswechsels eben nicht abgeschafft wurde, zeigt ebenso, dass viele anfängliche Bedenken sich nicht bestätigt haben.
Vor allem aber: Lassen Sie uns dafür sorgen, dass wir an einer diskriminierungsfreien Gesellschaft arbeiten. Ich bin mir sicher, dass die zuständige Fachabteilung im Sozialministerium ausreichend Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Verständnis für die Situation von Kolleg*innen in anderen Behörden und Verwaltungen hat und die Regierung einen gut ausgearbeiteten Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung vorlegen wird. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.