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Aufhebungsvertrag: „Unterschrift bis morgen“ – was du als Arbeitnehmer jetzt tun solltest

Rechtsanwalt Marcel Wack

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Aufhebungsvertrag: „Unterschrift bis morgen“ – was du als Arbeitnehmer jetzt tun solltest

565 просмотров · 13 дн. назад
Rechtsanwalt Marcel Wack
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Du sollst einen Aufhebungsvertrag bis morgen unterschreiben? HR sagt, danach sei die Abfindung weg? Bevor du dich entscheidest, solltest du wissen, welche Bedingungen du akzeptierst und was du dafür aufgibst. 👉 Kostenloses Erstgespräch buchen: https://www.marcelwack.de Nenne eine bereits gesetzte Unterschriftsfrist direkt bei deiner Anfrage. In diesem Video erfährst du: • Wie du auf eine kurze Deadline reagieren kannst. • Warum Zeitdruck den unterschriebenen Vertrag nicht automatisch unwirksam macht. • Weshalb du nicht auf einen späteren Widerruf vertrauen solltest. • Was du auf typische Aussagen und Kündigungsdrohungen von HR antworten kannst. • Warum Beendigungsdatum, Gehalt und Bonus den Wert der Abfindung verändern können. • Welche Unterlagen du für eine Prüfung bereithalten solltest. • Was gilt, wenn du zusätzlich eine Kündigung erhältst. An hypothetischen Rechenbeispielen zeige ich dir, warum selbst eine hohe Abfindung nur einen Teil des Gesamtpakets ausmacht. Wichtig: Deine Bitte um mehr Prüfungszeit verlängert die Angebotsfrist nicht automatisch. Das Angebot kann tatsächlich entfallen. Deshalb müssen auch deine Alternativen ohne Einigung bewertet werden. Eine kurze Deadline allein macht den Vertrag nicht unwirksam. Ich bin Marcel Wack, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kirchhain. Ich berate Arbeitnehmer, Fach- und Führungskräfte bundesweit bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Entlassungen. DEIN NÄCHSTER SCHRITT Dir liegt ein Aufhebungsvertrag vor oder dein Arbeitsplatz steht auf dem Spiel? Buche ein kostenloses Erstgespräch über https://www.marcelwack.de. Wir klären, was passiert ist, welche Fristen laufen und welches Ziel für dich im Vordergrund steht: der Erhalt deines Arbeitsplatzes, eine Abfindung oder bessere Bedingungen für deinen Ausstieg. Impressum: Marcel Wack Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Geschäftsführer: Rechtsanwalt Marcel Wack Mittelstraße 10 35274 Kirchhain Amtsgericht Marburg, HRB 8734 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( § 27a des Umsatzsteuergesetzes): DE455949750 Sichere dir jetzt ein kostenloses Erstgespräch unter: https://marcelwack.de/ Folge mir auch auf Facebook:   / 61552807365413   Instagram:   / rechtsanwalt_wack   LinkedIn: www.linkedin.com/in/marcel-wack-654a813a4 TikTok:   / ramarcelwack