Aufhebungsvertrag: „Unterschrift bis morgen“ – was du als Arbeitnehmer jetzt tun solltest
Rechtsanwalt Marcel Wack
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Aufhebungsvertrag: „Unterschrift bis morgen“ – was du als Arbeitnehmer jetzt tun solltest
565 просмотров · 13 дн. назад
Rechtsanwalt Marcel Wack
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Du sollst einen Aufhebungsvertrag bis morgen unterschreiben? HR sagt, danach sei die Abfindung weg?
Bevor du dich entscheidest, solltest du wissen, welche Bedingungen du akzeptierst und was du dafür aufgibst.
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In diesem Video erfährst du:
• Wie du auf eine kurze Deadline reagieren kannst.
• Warum Zeitdruck den unterschriebenen Vertrag nicht automatisch unwirksam macht.
• Weshalb du nicht auf einen späteren Widerruf vertrauen solltest.
• Was du auf typische Aussagen und Kündigungsdrohungen von HR antworten kannst.
• Warum Beendigungsdatum, Gehalt und Bonus den Wert der Abfindung verändern können.
• Welche Unterlagen du für eine Prüfung bereithalten solltest.
• Was gilt, wenn du zusätzlich eine Kündigung erhältst.
An hypothetischen Rechenbeispielen zeige ich dir, warum selbst eine hohe Abfindung nur einen Teil des Gesamtpakets ausmacht.
Wichtig: Deine Bitte um mehr Prüfungszeit verlängert die Angebotsfrist nicht automatisch. Das Angebot kann tatsächlich entfallen. Deshalb müssen auch deine Alternativen ohne Einigung bewertet werden.
Eine kurze Deadline allein macht den Vertrag nicht unwirksam.
Ich bin Marcel Wack, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kirchhain. Ich berate Arbeitnehmer, Fach- und Führungskräfte bundesweit bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Entlassungen.
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Wir klären, was passiert ist, welche Fristen laufen und welches Ziel für dich im Vordergrund steht: der Erhalt deines Arbeitsplatzes, eine Abfindung oder bessere Bedingungen für deinen Ausstieg.
Impressum:
Marcel Wack Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: Rechtsanwalt Marcel Wack
Mittelstraße 10
35274 Kirchhain
Amtsgericht Marburg, HRB 8734
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( § 27a des Umsatzsteuergesetzes): DE455949750
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