Transfergesellschaft oder Abfindung? Arbeitnehmer - Vergleich vor der Unterschrift
Rechtsanwalt Marcel Wack
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Transfergesellschaft oder Abfindung? Arbeitnehmer - Vergleich vor der Unterschrift
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Transfergesellschaft oder direkte Abfindung – was ist für dich wirklich besser?
Dein Arbeitgeber baut Stellen ab und bietet dir einen Wechsel in eine Transfergesellschaft an?
Dann solltest du nicht nur auf die angebotene Abfindung schauen.
Eine Transfergesellschaft kann dir Zeit und finanzielle Sicherheit geben. Gleichzeitig beendest du mit einem dreiseitigen Vertrag regelmäßig dein bisheriges Arbeitsverhältnis und kannst dadurch individuelle Kündigungsschutz- und Verhandlungsmöglichkeiten aufgeben.
In diesem Video erfährst du:
wie eine Transfergesellschaft grundsätzlich funktioniert,
wie Transferkurzarbeitergeld einzuordnen ist,
warum die Abfindung allein nicht entscheidend ist,
welche Bedeutung Laufzeit und Aufstockung haben,
warum deine Kündigungsschutzposition vor der Unterschrift geprüft werden sollte,
welche Besonderheiten bei Sperrzeit und Arbeitslosengeld bestehen können,
warum die Entscheidung gerade für Arbeitnehmer 50+ besonders sorgfältig gerechnet werden sollte
und welche Punkte du bei einem dreiseitigen Vertrag vergleichen solltest.
Die entscheidende Frage lautet nicht:
„Transfergesellschaft oder Abfindung?“
Sondern:
„Welches Gesamtpaket aus Geld, Sicherheit, Zeit und beruflicher Perspektive ist für meine persönliche Situation besser?“
Wenn du eine Kündigung erhalten hast, dir ein Aufhebungsvertrag oder ein dreiseitiger Vertrag vorgelegt wurde oder dein Arbeitsplatz auf dem Spiel steht, kannst du über meine Webseite ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren:
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Ich berate Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abfindungen und drohenden Entlassungen.
Rechtsanwalt Marcel Wack - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Marcel Wack ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Arbeitnehmer zu Kündigung, Entlassung und Aufhebungsvertrag. Er unterstützt Arbeitnehmer dabei, rechtliche Unsicherheiten und die Angst vor finanziellen Nachteilen abzubauen, eine faire Abfindung zu sichern, Sperrzeiten zu vermeiden sowie rechtliche Klarheit und neue berufliche Perspektiven zu gewinnen.
Impressum:
Marcel Wack Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: Rechtsanwalt Marcel Wack
Mittelstraße 10
35274 Kirchhain
Amtsgericht Marburg, HRB 8734
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( § 27a des Umsatzsteuergesetzes): DE455949750
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