Familienheim - Besteuerungsfalle in der Erbschaftsteuer - Gestaltungen zur Risikovermeidung
Steuerberater Stefan Mücke
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Stefan Mücke
Steuerberater
63839 Kleinwallstadt
Besteuerungsfalle in der Erbschaftsteuer:
Der Erwerb von Todes wegen - die Erbschaft - des selbst genutzten Eigenheims (Familienheims) ist für den überlebenden Ehegatten erbschaftsteuerfrei. Die Steuerfreiheit setzt eine Behaltens- und Nutzungsfrist von 10 Jahren voraus. Auch ein krankheitsbedingter Auszug führt zum Verlust der Steuerfreiheit - so ein Urteil des FG Münster. Wie Sie die Frist von 10 Jahren vermeiden können - Gestaltungen zur Risikovermeidung zeigen wir Ihnen in diesem Video.