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Familienheim - Besteuerungsfalle in der Erbschaftsteuer - Gestaltungen zur Risikovermeidung

Steuerberater Stefan Mücke

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Familienheim - Besteuerungsfalle in der Erbschaftsteuer - Gestaltungen zur Risikovermeidung

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Homepage: https://www.bvwm.de/ // https://www.muecke.de/ Telefon: 06022/98-9000 Mail: muecke@bvwm.de Stefan Mücke Steuerberater 63839 Kleinwallstadt Besteuerungsfalle in der Erbschaftsteuer: Der Erwerb von Todes wegen - die Erbschaft - des selbst genutzten Eigenheims (Familienheims) ist für den überlebenden Ehegatten erbschaftsteuerfrei. Die Steuerfreiheit setzt eine Behaltens- und Nutzungsfrist von 10 Jahren voraus. Auch ein krankheitsbedingter Auszug führt zum Verlust der Steuerfreiheit - so ein Urteil des FG Münster. Wie Sie die Frist von 10 Jahren vermeiden können - Gestaltungen zur Risikovermeidung zeigen wir Ihnen in diesem Video.