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Bundesverfassungsgericht: Staatstrojaner nur bei schweren Straftaten zulässig

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Bundesverfassungsgericht: Staatstrojaner nur bei schweren Straftaten zulässig

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Die Befugnisse von Strafermittler:innen unter heimlichem Einsatz sogenannter Staatstrojaner sind teilweise verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der Erste Senat des Gerichts erklärte die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz: Quellen-TKÜ) für Tatbestände mit einer Höchstfreiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für nichtig. In diesen Fällen ist die Überwachung auch rückwirkend ungültig. Mehr zum Thema: https://www.tagesschau.de/inland/inne... Gemischte Reaktionen auf Entscheidung zu Staatstrojanern: https://www.tagesschau.de/inland/gese... Alle aktuellen Informationen, weitere Nachrichten und tagesschau24 im Livestream: https://www.tagesschau.de/ Alle Sendungen, Livestreams, Dokumentation und Reportagen auch in der ARD-Mediathek: https://www.ardmediathek.de/tagesschau #tagesschau #nachrichten #trojaner #staatstrojaner #justiz