Bewirtungskosten / Geschäftsessen absetzen? DARAUF ACHTEN...
Steuerberater Stefan Mücke
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Steuerberater Stefan Mücke
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Stefan Mücke
Steuerberater
63839 Kleinwallstadt
Sind Selbstbewirtungen-Eigenbewirtungen, Kunden-Lieferantenbewirtungen, Aufmerksamkeiten (z.B. Kaffee, Gebäck), Sommerfeste und Weihnachtsfeiern, Firmenjubiläen oder auch der Geburtstage des Unternehmers oder eines Geschäftsführers absetzbar? In diesem Video erkläre ich Ihnen die einzelnen Punkte. Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne über die unten stehenden
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