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Gefahr durch 15%ige Steuerabzugspflicht bei Handwerkerleistungen. Pflicht trifft jeden Unternehmer!

Steuerberater Stefan Mücke

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Gefahr durch 15%ige Steuerabzugspflicht bei Handwerkerleistungen. Pflicht trifft jeden Unternehmer!

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Steuerberater Stefan Mücke
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Homepage: https://www.muecke.de/ // https://www.bvwm.de/ Telefon: 06022/98-9000 Mail: muecke@bvwm.de Stefan Mücke Steuerberater 63839 Kleinwallstadt JEDER (!) Unternehmer ist grundsätzlich zum 15%-igen Steuerabzug bei Handwerkerleistungen/Bauleistungen verpflichtet. Die Verpflichtung ist nicht beschränkt auf das Baugewerbe sondern trifft jeden Unternehmer. Ausnahme: kein Steuerabzug besteht bei Vorlage einer Freistellungsbescheinigung.