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Arbeitnehmer Freistellung und Zugänge gesperrt? Was ist vor einer Kündigung zu tun?

Rechtsanwalt Marcel Wack

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Arbeitnehmer Freistellung und Zugänge gesperrt? Was ist vor einer Kündigung zu tun?

194 просмотра · 2 дня назад
Rechtsanwalt Marcel Wack
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Freigestellt, E-Mail gesperrt, Laptop zurückgeben und plötzlich soll auch noch der Dienstwagen weg? Viele Arbeitnehmer schauen nach einer Freistellung zunächst nur darauf, ob das Grundgehalt weitergezahlt wird. Gerade bei Führungskräften können aber deutlich größere wirtschaftliche Fragen entstehen. In diesem Video erfährst du unter anderem: was eine Freistellung rechtlich bedeutet, warum Freistellung und Urlaub nicht dasselbe sind, was mit Bonus und variabler Vergütung passieren kann, welche Bedeutung Zielvereinbarungen und Zielvorgaben haben, wann die Rückgabe eines Dienstwagens problematisch sein kann, welche Informationen du nach einer Freistellung dokumentieren solltest, warum du nicht einfach dein gesamtes E-Mail-Postfach sichern solltest, und welche Schritte unmittelbar nach einer überraschenden Freistellung sinnvoll sein können. Besonders bei Führungskräften besteht die Gesamtvergütung häufig nicht nur aus dem monatlichen Grundgehalt. Jahresbonus, Provisionen, Tantiemen, Dienstwagen, Aktienprogramme und andere Benefits können einen erheblichen wirtschaftlichen Wert haben. Deshalb sollte eine Freistellung immer im Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Wichtig: Die ersten 24 Stunden sind keine gesetzliche Ausschlussfrist. Deine Ansprüche verschwinden also nicht automatisch. Praktisch können jedoch Informationen und betriebliche Zugänge sehr schnell nicht mehr verfügbar sein. Wenn du eine Kündigung erhalten hast, dir ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde oder dein Arbeitsplatz auf dem Spiel steht, dann buche ein kostenloses Erstgespräch und sprich mit mir. Gehe jetzt auf www.marcelwack.de und trage dich dort für ein kostenloses Erstgespräch ein. Rechtsanwalt Marcel Wack - Fachanwalt für Arbeitsrecht Marcel Wack ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Arbeitnehmer zu Kündigung, Entlassung und Aufhebungsvertrag. Er unterstützt Arbeitnehmer dabei, rechtliche Unsicherheiten und die Angst vor finanziellen Nachteilen abzubauen, eine faire Abfindung zu sichern, Sperrzeiten zu vermeiden sowie rechtliche Klarheit und neue berufliche Perspektiven zu gewinnen. Impressum: Marcel Wack Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Geschäftsführer: Rechtsanwalt Marcel Wack Mittelstraße 10 35274 Kirchhain Amtsgericht Marburg, HRB 8734 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( § 27a des Umsatzsteuergesetzes): DE455949750 Sichere dir jetzt ein kostenloses Erstgespräch unter: https://marcelwack.de/ Folge mir auch auf Facebook:   / 61552807365413   Instagram:   / rechtsanwalt_wack   LinkedIn: www.linkedin.com/in/marcel-wack-654a813a4 TikTok:   / ramarcelwack