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Sanieren und Kassieren: So fördert das Finanzamt energetische Maßnahmen

von Arps-Aubert Steuerberatung

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Sanieren und Kassieren: So fördert das Finanzamt energetische Maßnahmen

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https://arps-steuerberater.de/de/ Heizung, Dämmung, Lüftung, Isolierung… Angesichts der aktuellen Energiekrise beschäftigen sich immer mehr Eigenheimbesitzer mit Maßnahmen zur Energieeinsparung. Was viele nicht wissen: Auch das Finanzamt fördert seit 2020 bestimmte energetische Maßnahmen am eigenen Haus und die Kosten für einen Energieberater durch eine Steuerermäßigung von bis zu 40.000 Euro. In diesem Video erfahren Sie, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie Sie an den Steuerbonus gelangen. Inhalt: • Für welche Immobilien gilt der Steuerbonus? • Welche Baumaßnahmen sind begünstigt? • Wie hoch ist der Steuerbonus? • Welche Einschränkungen gibt es? • Welche Nachweise sind notwendig? • Kosten für Energieberater Die amtlichen Muster für die im Video erwähnten Bescheinigungen des ausführenden Fachunternehmens und für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.d... Unser umfangreiches Leistungsprofil im Bereich der Immobilienbesteuerung finden Sie hier: https://arps-steuerberater.de/de/schw... Rechtsstand dieses Videos: Oktober 2022 Hinweis: Unsere Videos werden nach bestem Wissen mit hohem Qualitätsanspruch erstellt, ersetzen jedoch nicht die individuelle Steuerberatung im Einzelfall. Da die steuerlichen Rahmenbedingungen in jedem Einzelfall von den Darstellungen abweichen können, übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen; jedwede Haftung ist ausgeschlossen. von Arps-Aubert + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Schloßstr. 30 12163 Berlin +49 (0)30 – 76 89 03 90 berlin@arps-steuerberater.de Lothstr. 19 80797 München +49 (0)89 – 45 22 18 10 muenchen@arps-steuerberater.de Amtsgericht Charlottenburg, PR 315 B