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Arbeitgeber „Drecksladen“ genannt – und das Arbeitsgericht erlaubt es?!

Rechtsanwalt Marcel Wack

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Arbeitgeber „Drecksladen“ genannt – und das Arbeitsgericht erlaubt es?!

320 просмотров · 8 дней назад
Rechtsanwalt Marcel Wack
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Arbeitgeber „Drecksladen“ genannt – und das Arbeitsgericht erlaubt es? In diesem Video bespreche ich eine ungewöhnliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Bochum. Zwei Arbeitnehmer wurden während ihrer Probezeit gekündigt. Anschließend entwickelte sich auf dem Social-Media-Profil eines der Arbeitnehmer ein Dialog. Dabei wurde der Arbeitgeber unter anderem als: „Drecksladen“ „armseliger Saftladen“ bezeichnet. Über den Chef fielen außerdem Begriffe wie „Pfeife“ und „arme Pfanne“. Der Arbeitgeber verlangte vor Gericht, dass solche Äußerungen künftig unterlassen werden. Das Arbeitsgericht Bochum wies die Klage jedoch ab. Im Video erfährst du: warum der Unterlassungsantrag teilweise schon prozessual problematisch war, warum der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres Ansprüche seiner Führungskräfte geltend machen konnte, welche Rolle die Meinungsfreiheit spielte, warum der begrenzte Kreis der „Freunde“ auf dem Social-Media-Profil entscheidend war, welchen Unterschied es zwischen einer begrenzten Veröffentlichung und einem öffentlichen Social-Media-Post gibt, und was Arbeitnehmer aus diesem Urteil für den Umgang mit Kündigungen lernen können. Wichtig: Die Entscheidung ist keine Freikarte für Beleidigungen des Arbeitgebers. Die Bewertung hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Wenn du eine Kündigung erhalten hast, dir ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde oder dein Arbeitsplatz auf dem Spiel steht, kannst du ein kostenloses Erstgespräch buchen. In dem Gespräch klären wir, welche Fristen laufen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und welches Ziel für dich im Vordergrund steht: eine hohe Abfindung, bessere Bedingungen für deinen Ausstieg oder der Erhalt deines Arbeitsplatzes. Kostenloses Erstgespräch: www.marcelwack.de Rechtsanwalt Marcel Wack - Fachanwalt für Arbeitsrecht Marcel Wack ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Arbeitnehmer zu Kündigung, Entlassung und Aufhebungsvertrag. Er unterstützt Arbeitnehmer dabei, rechtliche Unsicherheiten und die Angst vor finanziellen Nachteilen abzubauen, eine faire Abfindung zu sichern, Sperrzeiten zu vermeiden sowie rechtliche Klarheit und neue berufliche Perspektiven zu gewinnen. Impressum: Marcel Wack Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Geschäftsführer: Rechtsanwalt Marcel Wack Mittelstraße 10 35274 Kirchhain Amtsgericht Marburg, HRB 8734 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( § 27a des Umsatzsteuergesetzes): DE455949750 Sichere dir jetzt ein kostenloses Erstgespräch unter: https://marcelwack.de/ Folge mir auch auf Facebook:   / 61552807365413   Instagram:   / rechtsanwalt_wack   LinkedIn: www.linkedin.com/in/marcel-wack-654a813a4 TikTok:   / ramarcelwack