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Arbeiten trotz Rente Ab 2027 fällt das Krankengeld weg

SoVD SH - Sozialrecht verständlich erklärt

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Arbeiten trotz Rente Ab 2027 fällt das Krankengeld weg

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SoVD SH - Sozialrecht verständlich erklärt
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Der Bundestag hat eine wichtige Änderung beim Krankengeld beschlossen. Sie betrifft Menschen, die eine Altersrente beziehen und daneben weiterarbeiten. Ab dem 1. Januar 2027 soll gelten: Wer eine Altersrente als Teilrente von mehr als zwei Dritteln der vollständigen Rente bezieht, hat grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Damit verliert vor allem die beliebte Teilrente von 99,99 Prozent einen entscheidenden Vorteil. In diesem Video erkläre ich: ✅ Wer von der neuen Krankengeld-Regel betroffen ist ✅ Was mit der 99,99-Prozent-Teilrente passiert ✅ Ob der Arbeitgeber weiterhin sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten muss ✅ Was bei einer VBL- oder Betriebsrente zusätzlich geprüft werden sollte Ausgangspunkt ist die Frage von Werner. Er arbeitet als angestellter Lehrer in Teilzeit und möchte eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Eigentlich war eine Umstellung auf eine Teilrente von 99,99 Prozent geplant, um den Krankengeldanspruch zu erhalten. Doch nach der neuen Regelung bringt eine so hohe Teilrente ab 2027 beim Krankengeld keinen Vorteil mehr. Wer seinen Anspruch grundsätzlich erhalten möchte, dürfte höchstens zwei Drittel seiner vollständigen Altersrente beziehen. Wichtig: Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bleibt grundsätzlich bestehen. Auch arbeitende Rentner erhalten bei einer Erkrankung in der Regel bis zu sechs Wochen ihr Arbeitsentgelt weiter. Die mögliche finanzielle Lücke beginnt erst danach, wenn kein Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird. Betroffene sollten deshalb nicht vorschnell ihre Vollrente oder Teilrente ändern. Vor einer Entscheidung sollten die Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung und bei einer Zusatzversorgung auch die VBL oder der jeweilige Betriebsrententräger einbezogen werden. Schreib gern in die Kommentare: Arbeitest Du neben Deiner Altersrente weiter? Oder hattest Du geplant, mit einer Teilrente von 99,99 Prozent Deinen Krankengeldanspruch zu erhalten? Teile dieses Video mit jemandem, der auch im Rentenalter weiterarbeiten möchte. Hinweis: Dieses Video bietet eine allgemeine sozialrechtliche Einordnung. Die Auswirkungen hängen vom Versicherungsstatus, der Beschäftigung, der Rentenhöhe und einer möglichen Betriebs- oder Zusatzversorgung ab. Eine individuelle Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Quellen: Deutscher Bundestag – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Bundesrat – Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages § 50 SGB V – Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz #Krankengeld #Teilrente #Sozialrecht Über diesen Kanal: Fragen zur Krankenkasse, dem Schwerbehindertenausweis oder zum großen Thema Rente? Wir erklären alles auf verständliche Weise. Ohne juristische Ausschweifungen. So, dass man es versteht. Kontakt zu Christian Schultz: Du hast weitere Fragen oder Wünsche, die ich hier im Kanal aufgreifen soll? Dann schreib Deine Frage einfach in die Kommentare. Oder noch besser - kontaktiere mich bei Instagram:   / christianschultz_sovd   Hier geht's zum Taschenbuch bzw. eBook von Christian Schultz: Vom Krankengeld zur Rente: https://www.krankengeld-zur-rente.de/... Der SoVD Schleswig-Holstein in den sozialen Medien: Facebook:   / sovdsh   Twitter:   / sovd_sh