Du hast 200.000 € zum Rentenbeginn. Wie lange reicht das?
Unsichtbares Vermögen
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Du hast 200.000 € zum Rentenbeginn. Wie lange reicht das?
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Unsichtbares Vermögen
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Ein Kontoauszug mit einer Zahl, die du dreimal lesen musst: 200.000 Euro. Die Auszahlung der alten Lebensversicherung plus dreißig Jahre Erspartes. Du bist frisch in Rente und brauchst jeden Monat 800 Euro zusätzlich. Aber wie lange reicht das?
Dein Mann will alles aufs Tagesgeldkonto. Die Bank bietet ein Fondspaket an. Ein Video im Internet sagt: alles in ETFs. Herr Becker, der seit fünfzehn Jahren von seinem Depot lebt, rechnet alle Wege ehrlich durch – und zeigt dir einen vierten: das Zwei-Töpfe-Prinzip.
Du erfährst:
✔ Wie lange 200.000 € auf dem Tagesgeldkonto reichen – und warum „sicher" auch ein Risiko hat
✔ Was 5 % Ausgabeaufschlag und 2 % laufende Kosten über 20 Jahre wirklich kosten
✔ Warum ein Kurssturz im ersten Rentenjahr so gefährlich ist (Reihenfolgerisiko)
✔ Wie das Zwei-Töpfe-Prinzip funktioniert: ein Topf für die Nerven, einer fürs Wachstum
✔ Die 4-%-Regel – und warum 800 € von 200.000 € „sportlich" sind
✔ Wie Entnahmen aus dem ETF versteuert werden (Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag)
✔ Warum Pflichtversicherte in der KVdR auf Depoterträge keine Krankenkassenbeiträge zahlen
Wie viele Töpfe hast du für dein Geld? Schreib es in die Kommentare.
📌 Annahmen
– Alle Beträge gerundet und vereinfacht, in heutiger Kaufkraft (inflationsbereinigt). Fiktive Personen.
– Tagesgeld: Zinsen gleichen langfristig etwa die Inflation aus (reale Rendite ≈ 0 %).
– Breit gestreuter Welt-Aktien-ETF: historische reale Rendite ≈ 4 % p. a. Vergangene Renditen sind keine Garantie für die Zukunft.
– Kurssturz-Szenario: −30 % im ersten Jahr, danach durchschnittlicher Verlauf.
– Zwei-Töpfe-Prinzip: 3 Jahre Entnahmen (28.800 €) auf Tagesgeld, Rest (171.200 €) im ETF.
– Bankprodukt: 5 % Ausgabeaufschlag, ≈ 2 % laufende Kosten p. a. Vergleich: ETF mit ≈ 0,2 % laufenden Kosten.
– Besteuerung: Abgeltungsteuer 25 % + Soli auf den Gewinnanteil, Teilfreistellung 30 % bei Aktien-ETFs, Sparerpauschbetrag 2.000 € für Ehepaare.
– Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Für Pflichtversicherte keine Beiträge auf Kapitalerträge. Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge.
⚠️ Hinweis
Dieses Video dient ausschließlich der Information und Unterhaltung und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Eine Garantie, dass das Geld bis zu einem bestimmten Alter reicht, gibt es nicht. Für deine persönliche Situation wende dich an eine unabhängige Honorarberatung oder die Verbraucherzentrale.
#Rente #ETF #Altersvorsorge