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Das rechtssichere Beendigungsgespräch Teil 1Beendigungsgespräch Teil 1

Rechtsanwälte Wulf & Collegen (Wulf & Collegen)

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Rechtsanwälte Wulf & Collegen (Wulf & Collegen)
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Aufhebungsvertrag: Was Arbeitgeber im Beendigungsgespräch wirklich dürfen Beschreibung: Aufhebungsvertrag statt Kündigung: Was Arbeitgeber im Beendigungsgespräch tatsächlich dürfen, welche Grenzen das Bundesarbeitsgericht zieht und warum Sie weder vorwarnen noch Bedenkzeit geben müssen. Teil 1 der Serie zum rechtssicheren Beendigungsgespräch bei „Einfach Recht", dem Podcast rund ums Arbeitsrecht. Die meisten Arbeitgeber unterschätzen ihren eigenen Handlungsspielraum. Sie dürfen einen fertigen Aufhebungsvertrag mitbringen. Sie müssen das Gespräch nicht ankündigen. Sie müssen keine Bedenkzeit gewähren. Und ein Widerrufsrecht des Arbeitnehmers gibt es beim Aufhebungsvertrag nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich entschieden. Entscheidend ist etwas anderes, nämlich die Vorbereitung und das Wissen darum, wo die tatsächlichen Grenzen liegen. Aus dem Inhalt: Warum ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber oft die wirtschaftlich klügere Lösung ist Was Sie vor dem Gespräch zwingend geklärt haben müssen Ob der Aufhebungsvertrag schon fertig auf dem Tisch liegen darf Muss ich den Mitarbeiter vorwarnen? (BAG, 6 AZR 75/18) Warum es kein Widerrufsrecht gibt Wann aus Verhandeln unfaires Verhandeln wird Der krankgeschriebene Mitarbeiter im Beendigungsgespräch Darf das Angebot nur zur sofortigen Annahme gelten? (BAG, 6 AZR 333/21) Darf ich mit der Kündigung drohen? (§ 123 BGB) Wie viele Personen sollten auf Arbeitgeberseite dabei sein Muss ich anwaltliche Beratung ermöglichen Was tun, wenn der Mitarbeiter weint In Teil 2 geht es um den Anwaltsbrief nach der Unterschrift: Anfechtung, widerrechtliche Drohung, Täuschung und das Gebot fairen Verhandelns. Abonnieren Sie den Kanal, um die Fortsetzung nicht zu verpassen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator begleite und coache ich Personalabteilungen, HR-Verantwortliche und Inhaber geführter Unternehmen bei Beendigungsgesprächen und führe diese auf Wunsch auch für sie. Fragen und Anregungen gern in die Kommentare oder an mein Team Arbeitsrecht: info@kanzlei-wulf.de Mehr zu rechtlichen Themen: www.kanzlei-wulf.de ▶ Alle Folgen auf Spotify: https://open.spotify.com/show/6DT5FNm... ▶ Instagram:   / kanzleiwulf   ▶ Facebook:   / einfachrecht   ▶ LinkedIn:   / kanzleiwulfmd   (dort poste ich wöchentlich zu aktuellen Themen im Arbeitsrecht) Besprochene Entscheidungen: BAG, Urteil vom 07.02.2019, 6 AZR 75/18 BAG, Urteil vom 24.02.2022, 6 AZR 333/21 Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter Mediator Rechtsanwälte Wulf & Collegen, Magdeburg und Stendal Hinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. #Aufhebungsvertrag #Arbeitsrecht #Beendigungsgespräch #EinfachRecht #HR