Webinarmitschnitt: Das neue Restrukturierungsrecht („StaRUG“) & die Gläubigerinteressen
MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater
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Das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) bietet Unternehmen in der Krise einen Sanierungsweg außerhalb eines Insolvenzverfahrens – den Restrukturierungsplan. Dieser ermöglicht Unternehmen, Gläubiger auch gegen ihren Willen mit einzubeziehen. Für diese wird dies in der Regel mit Verzichten verbunden sein.
Dr. Andreas Menkel gibt Auskunft über den Ablauf eines Restrukturierungsverfahrens und die Rechte und Pflichten bei einem Restrukturierungsplan. Darüber hinaus wird das neue Instrument der Stabilisierungsanordnung erläutert, durch das Vollstreckungsmaßnahmen einstweilen eingestellt und die Verwertung von Sicherheiten einstweilen untersagt werden können.
Das Seminar legt dar, auf was sich Gläubiger nun einstellen und was sie beachten müssen