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Webinarmitschnitt: Das neue Restrukturierungsrecht („StaRUG“) & die Gläubigerinteressen

MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater

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Webinarmitschnitt: Das neue Restrukturierungsrecht („StaRUG“) & die Gläubigerinteressen

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Das neue Unter­neh­mens­sta­bi­li­sie­rungs- und -restruk­tu­rie­rungs­gesetz (kurz: StaRUG) bietet Unter­nehmen in der Krise einen Sanie­rungsweg außerhalb eines Insol­venz­ver­fahrens – den Restruk­tu­rie­rungsplan. Dieser ermög­licht Unter­nehmen, Gläubiger auch gegen ihren Willen mit einzu­be­ziehen. Für diese wird dies in der Regel mit Verzichten verbunden sein. Dr. Andreas Menkel gibt Auskunft über den Ablauf eines Restruk­tu­rie­rungs­ver­fahrens und die Rechte und Pflichten bei einem Restruk­tu­rie­rungsplan. Darüber hinaus wird das neue Instrument der Stabi­li­sie­rungs­an­ordnung erläutert, durch das Vollstre­ckungs­maß­nahmen einst­weilen einge­stellt und die Verwertung von Sicher­heiten einst­weilen untersagt werden können. Das Seminar legt dar, auf was sich Gläubiger nun einstellen und was sie beachten müssen