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Webinarmitschnitt: Das Transparenzregister wird zum Vollregister - Neuerungen im Geldwäschegesetz

MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater

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Webinarmitschnitt: Das Transparenzregister wird zum Vollregister - Neuerungen im Geldwäschegesetz

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Das – mit einigen wenigen Ausnahmen – bereits am 1. August 2021 in Kraft getretene Trans­pa­renz­re­gister- und Finanz­in­for­ma­ti­ons­gesetz („TraFinG“) soll die Bekämpfung von Geldwäsche und Terro­ris­mus­fi­nan­zierung weiter voran­treiben und damit einher­gehend soll mehr Trans­parenz über Rechts­ein­heiten und ihre wirtschaftlich Berech­tigten geschaffen werden. Dies hat für viele Unter­nehmen erheb­liche Konse­quenzen und wird sich nachhaltig auf die Unter­nehmens-Compliance auswirken. Das neue Gesetz betrifft vor allem GmbHs, AGs, SEs oder OHGs, GmbH & Co. KGs sowie Trusts und Trust-ähnliche Gestal­tungen mit Sitz in Deutschland. Denn die bis dahin für zahlreiche Unter­nehmen geltende Mittei­lungs­fiktion wird durch das TraFinG aufge­hoben. Auch fällt die Befreiung von der Melde­pflicht zum Trans­pa­renz­re­gister für börsen­no­tierte Gesell­schaften sowie deren Tochter­ge­sell­schaften ersatzlos weg. Das Trans­pa­renz­re­gister wird somit von einem Auffang- zu einem Vollre­gister. Seine Relevanz für Unter­nehmen, Notare sowie Rechts- und Steuer­be­rater wird dadurch in der täglichen Praxis signi­fikant ansteigen. Auch bringt das TraFinG weitere Neuerungen für den Pflich­ten­kanon der geldwä­sche­rechtlich Verpflich­teten (z.B. Kredit­in­stitute) mit sich. Darüber hinaus hat das TraFinG die Fälle deutlich erweitert, in denen auslän­dische Erwerber deutscher Immobilien Angaben zu ihren wirtschaftlich Berech­tigten dem deutschen Trans­pa­renz­re­gister melden müssen. In unserem Webinar möchten wir ihnen die Bedeutung der Geldwä­sche­ge­set­zes­än­de­rungen für Unter­nehmer und Unter­nehmen sowie die mit dem Gesetz einher­ge­henden Verpflich­tungen vorstellen.