Beim GmbH-Verkauf 50% Steuer sparen: GmbH in GmbH & Co. KG per Formwechsel umwandeln | JUHN PARTNER
Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater]
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Beim GmbH-Verkauf 50% Steuer sparen: GmbH in GmbH & Co. KG per Formwechsel umwandeln | JUHN PARTNER
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Unsere Blogbeiträge zum steueroptimierten GmbH-Verkauf & -Kauf:
► Formwechsel der GmbH in eine GmbH & Co. KG: https://www.juhn.com/fachwissen/unter...
► GmbH-Verkauf: https://www.juhn.com/fachwissen/unter...
► Sperrfrist bei Formwechsel (5 Jahre): https://www.juhn.com/fachwissen/umwan...
► Veräußerungsgewinn bei Holding: https://www.juhn.com/fachwissen/unter...
► Asset-Deal (Kaufpreis abschreiben): https://www.juhn.com/fachwissen/unter...
► Share-Deal: 3 neue Gestaltungen für den Käufer: https://www.juhn.com/fachwissen/unter...
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Der Käufer einer GmbH kann den Kaufpreis für die GmbH-Anteile nicht steuerlich abschreiben. Der GmbH-Verkauf wird auch als "Share-Deal" bezeichnet und ist für den Käufer steuerlich nachteilig.
Wir empfehlen unseren Mandanten daher, die GmbH frühzeitig in eine GmbH & Co. KG umzuwandeln. Denn beim Kauf einer GmbH & Co. KG hat der Erwerber die Möglichkeit den Kaufpreis steuerlich abzuschreiben. Über diese Abschreibung kann er bis zu 50 % Steuern auf den Kaufpreis sparen.
Eine solche Umwandlung erfolgt per Formwechsel und ist steuerneutral möglich. Allerdings muss die Umwandlung der GmbH fünf Jahre vor dem Unternehmensverkauf erfolgen, da andererseits ein Sperrfristverstoß ausgelöst wird. Außerdem geht der Formwechsel der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nur dann ohne Steuerzahllast, wenn die Kapitalgesellschaft (GmbH bzw. AG) keine offenen Rücklagen hat.
Diese Details und der genaue Ablauf des Rechtsformwechsels erklären wir in diesem Video.
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Steuerberater Christoph Juhn
Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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