🎉 Gute Nachricht für Rentner ab Januar 2027 – 3 Geld-Überraschungen (und eine ist NICHT gut)
Thomas Becker
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🎉 Gute Nachricht für Rentner ab Januar 2027 – 3 Geld-Überraschungen (und eine ist NICHT gut)
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Thomas Becker
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Ab dem 1. Januar setzen sich für Rentnerinnen und Rentner drei verschiedene Geldbeträge in Bewegung. Keine Gerüchte, sondern Regeln mit einem Datum. Aber sie kommen nicht auf demselben Weg. Das Erste kommt automatisch. Das Zweite auch, aber nur, wenn ein bestimmter Eintrag über Sie bei der Rentenversicherung stimmt. Das Dritte kommt nur, wenn Sie selbst einen Antrag stellen, und nie rückwirkend. Und dann gibt es eine vierte Sache, die keine gute Nachricht ist: Bei manchen landet die Rente im März kleiner als im Februar, ohne ein Wort der Erklärung. In diesem Video zeige ich Ihnen alle vier, wen es trifft und was Sie jetzt tun können.
Das erfahren Sie im Video:
Der Grundfreibetrag 2027: geplant 12.564 € statt 12.348 €, was das an Steuer spart, und warum er noch ein Entwurf ist (BT-Drs. 21/8235)
Die zweite Wirkung: wann Rentner gar keine Steuererklärung mehr abgeben müssen
Die Mütterrente III ab 1. Januar 2027: ein halber Rentenpunkt pro Kind vor 1992, ausgezahlt ab 2028 mit Nachzahlung
Der Haken: Sie kommt nur automatisch, wenn die Kindererziehungszeiten in Ihrem Versicherungsverlauf stehen (Formular V0800)
Wohngeld: nur ab dem Antragsmonat, nie rückwirkend (§ 25 WoGG), und die geplante Aussetzung der Anpassung 2027
Die Übergangsregel im Entwurf für Anträge bis Dezember
Die kleinere Rente im März: warum ein höherer Zusatzbeitrag erst zwei Monate später abgezogen wird (§ 247 SGB V)
Die zwei legalen Schritte: das Sonderkündigungsrecht (§ 175 SGB V) und der Nachweis Ihrer Kinder für die Pflegeversicherung (§ 55 SGB XI)
Alle Angaben stützen sich auf offizielle Quellen, unter anderem: Bundestag (Drucksachen 21/8235 und 21/8284), § 32a EStG, § 25 WoGG, §§ 175 und 247 SGB V, § 55 SGB XI, Deutsche Rentenversicherung, Schätzerkreis der Krankenversicherung (14. Oktober 2026). Stand Oktober 2026.
Ein ehrlicher Hinweis. Gisela und Werner sind ein erfundenes Beispiel. Der Grundfreibetrag 2027 und die Aussetzung beim Wohngeld sind bisher Entwürfe, der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 ist eine Prognose. Die rund 21 € pro Kind sind meine eigene Rechnung.
KOSTENLOSE HILFE ZUERST. Die Beratung der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos, auch am Servicetelefon 0800 1000 4800, und die Versichertenberater vor Ort helfen ehrenamtlich. Beim Wohngeld hilft die Wohngeldstelle Ihrer Stadt.
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Thomas Becker ist ein digitaler Moderator; die Videos werden mit KI-Stimme produziert. Allgemeine Informationen zu veröffentlichten Regeln, keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung im Einzelfall. Kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung oder einer Behörde. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland.
Welcher Jahrgang sind Sie? Nur die Jahreszahl in die Kommentare.
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