Gleiche 2.200 Euro Rente, rund dreimal so viel Steuer: Ein einziges Datum entscheidet
Dirk Rott | Steuerratgeber
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Gleiche 2.200 Euro Rente, rund dreimal so viel Steuer: Ein einziges Datum entscheidet
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So viel Steuer zahlen Rentner 2026: In zwei Fällen sind es bei 1.500 Euro Bruttorente im Monat 0 Euro Einkommensteuer im Jahr, bei 2.200 Euro Bruttorente 1.269 Euro. Sie sehen beide Rechnungen Schritt für Schritt, vom Jahresbrutto bis zur Steuer.
Passend dazu: „Finanzamt-Schock: Warum Rentner jetzt 5.317 Euro nachzahlen müssen“ • Finanzamt-Schock: Warum Rentner jetzt 5.31...
Die Rente kommt aufs Konto, und es ist weniger als die Bruttorente: Kranken- und Pflegeversicherung sind schon abgezogen. Ob danach noch das Finanzamt etwas will, verrät Ihnen kein Kontoauszug.
Das erfahren Sie in diesem Video:
Fall 1: Inge, frühere Arzthelferin, alleinstehend, 1.500 Euro Bruttorente im Monat, Rentenbeginn 2014: 0 Euro Einkommensteuer im Jahr
Fall 2: Erhard, früher Polier auf dem Bau, alleinstehend, 2.200 Euro Bruttorente im Monat, Rentenbeginn 2024: 1.269 Euro im Jahr
Warum der Rentenbeginn zählt: Der steuerfreie Teil ist ein fester Euro-Betrag, bei Inge 3.917 Euro, bei Erhard 4.228 Euro
Die Tabelle für Ihren Rentenbeginn: Bei 1.500 Euro Bruttorente fällt nach meiner Rechnung bis Rentenbeginn 2018 keine Steuer an, bei 2.200 Euro Bruttorente sind es 414 Euro Steuer im Jahr (Rentenbeginn 2005 oder früher) und 1.269 Euro (Rentenbeginn 2024)
Warum Inge eine Steuererklärung abgeben muss und trotzdem nichts zahlt: Abgabe ab 1.326 Euro, Steuer ab 1.580 Euro Bruttorente im Monat (Rentenbeginn 2014)
Für 2027 liegt ein Regierungsentwurf vor, beschlossen ist er nicht.
Kapitel:
00:00 Steuer bei 1.500 und 2.200 Euro Rente: Die zwei Fälle
01:21 Fall 1: Inge, 1.500 Euro Rente, Rentenbeginn 2014
01:43 Die Rechenregel in sechs Schritten
04:48 Fall 2: Erhard, 2.200 Euro Rente, Rentenbeginn 2024
07:05 Tabelle: Steuer nach Rentenbeginn
07:59 Steuererklärung: Wer abgeben muss, auch bei 0 Euro Steuer
08:22 Ausblick 2027: Was der Regierungsentwurf ändern würde
09:12 Was Sie jetzt prüfen
Quellen (Stand 21.10.2026):
§ 22 EStG, Besteuerungsanteil und steuerfreier Teil der Rente: https://www.gesetze-im-internet.de/es...
§ 32a EStG, Einkommensteuertarif mit Grundfreibetrag 12.348 Euro: https://www.gesetze-im-internet.de/es...
Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst...
§ 56 EStDV, Pflicht zur Steuererklärung: https://www.gesetze-im-internet.de/es...
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Bundestags-Drucksache 21/8235: https://dserver.bundestag.de/btd/21/0...
Beispielrechnungen mit erfundenen Personen und vereinfachten Annahmen: alleinstehend, nur gesetzliche Rente (West), pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner, erwachsene Kinder, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, Rente das ganze Jahr gleich hoch, ohne Kirchensteuer und ohne weitere Abzüge, Steuerjahr 2026.
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Dirk Rott erklärt auf Steuerratgeber die Grundlagen des Steuerrechts. Dirk Rott ist Diplom-Kaufmann und selbständiger Unternehmensberater aus St. Wendel. Er ist erfolgreicher Fachbuchautor und Fachreferent.
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Der Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dirk Rott ist kein Steuerberater und das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.