Folge 1 Plötzlich Pflegefall
Gutwin Akademie
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Folge 1 Plötzlich Pflegefall
90 просмотров · 2 недели назад
Gutwin Akademie
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Plötzlich Pflegefall: Von einem Tag auf den anderen ist alles anders. Ein Mensch, den du liebst, braucht Pflege und du sollst das jetzt irgendwie stemmen.
Diese erste Folge für pflegende Angehörige zeigt die drei Dinge, die wirklich in die erste Woche gehören und alles, was mit Absicht warten darf.
Ich bin Sarah Gutwin. 15 Jahre war ich Pflegerin und 6 Jahre Pflegelehrerin, von der Chest Pain Unit bis zur ambulanten Intensivpflege von der Schule bis in die Leitung.
Und dann wurde mein eigener Vater pflegebedürftig. Ich dachte, ich wäre vorbereitet wie kaum jemand sonst. Long story short: War ich nicht.
Genau darum geht es hier: um das, was zwischen Fachwissen und Wirklichkeit passiert. Ich kenne beide Seiten des Küchentischs. Die, auf der das Fachwissen liegt und die, auf der man sitzt und weint.
In dieser Folge:
Warum der Antrag bei der Pflegekasse nicht bis morgen warten sollte.
Welche zehn Tage dir bei der Arbeit zustehen.
Warum du nicht allein anfangen musst und welcher Satz in der Familie tatsächlich etwas bewegt.
Was mit Absicht warten darf.
Und zum Schluss der Satz der Woche: "Das schaffst du doch, du bist ja vom Fach." Warum das kein Kompliment ist.
Die Zahlen aus der Folge (Stand 2026):
Pflegegeld monatlich: Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich, ab Pflegegrad 1
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr, ab Pflegegrad 2
Frist der Pflegekasse: 25 Arbeitstage, danach 70 Euro für jede begonnene Woche
Pflegeunterstützungsgeld: bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr je pflegebedürftiger Person
Links zur Folge:
Mein Pflegetagebuch - kostenlos zum Download:
Fokuskurs 1 "Plötzlich Pflegefall": [LINK]
Kostenloses 15-Minuten-Orientierungsgespräch: [LINK]
Quellen:
Leistungsbeträge 2026: Bundesgesundheitsministerium, Übersicht der Leistungsbeträge
Entscheidungsfrist und 70-Euro-Regel: Paragraf 18c Absatz 1 und 5 SGB XI
Anspruch auf Pflegeberatung: Paragraf 7a SGB XI, Beratungstermin binnen zwei Wochen: Paragraf 7b SGB XI
Pflegeunterstützungsgeld: Paragraf 44a SGB XI
Befragung pflegender Angehöriger: pflege.de-Studie, August 2025, 1.048 Teilnehmende
Diese Folge ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wenn es bei euch konkret wird, sprecht mit eurer Pflegekasse oder einer Pflegeberatung.
Schreib mir, was dich gerade beschäftigt die besten Folgen entstehen aus Fragen, die mir jemand geschickt hat: info@gutwin-akademie.de
Gutwin Akademie, Sarah Gutwin, Oldenburg
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