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Falscher Schufa-Eintrag: In 3 Schritten löschen lassen (BGH-Urteil 2026)

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Falscher Schufa-Eintrag: In 3 Schritten löschen lassen (BGH-Urteil 2026)

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Kredit abgelehnt, Handyvertrag geplatzt, und der Grund ist ein Schufa-Eintrag, den du nie anerkannt hast? In diesem Video erfährst du, was der Bundesgerichtshof im Mai 2026 zu bestrittenen Forderungen entschieden hat, welche drei Schritte du gehen kannst und warum ein einziges Datum über die Speicherdauer entscheidet. Der Ausgangspunkt: Die Schufa sammelt Daten darüber, wie zuverlässig du zahlst. Banken, Vermieter, Mobilfunkanbieter und Onlinehändler fragen dort an, bevor sie einen Vertrag mit dir abschließen. Ein negativer Eintrag kann deinen Score senken und Verträge platzen lassen. Solche Einträge sind aber nicht automatisch richtig: Die Forderung kann längst bezahlt sein, nie entstanden sein oder umstritten sein und trotzdem gemeldet werden. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof hat am 12. Mai 2026 (VI ZR 375/24) entschieden, dass eine Forderung, die nicht gerichtlich festgestellt ist, vom Verbraucher bestritten wurde und vom Gläubiger nicht nachvollziehbar belegt wird, nicht einfach an die Schufa gemeldet werden darf. Rechtsgrundlage ist die Interessenabwägung nach Art. 6 DSGVO. Der Haken: Dein Widerspruch muss vor der Meldung kommen und einen sachlichen Grund haben, zum Beispiel: Die Leistung wurde nie erbracht, der Betrag stimmt nicht oder du hast den Vertrag wirksam beendet. Widersprich schriftlich und hebe Schreiben und Zustellnachweise auf. Die drei Schritte: Erstens fragst du bei der Schufa die Auskunft ab (Art. 15 DSGVO), denn sie ist kostenlos und grundsätzlich innerhalb eines Monats fällig. Zweitens verlangst du Berichtigung oder Löschung (Art. 16 und 17 DSGVO), beim meldenden Unternehmen und bei der Schufa. Drittens wendest du dich, wenn nichts passiert, an die Datenschutzaufsicht, die Ombudsfrau der Schufa oder einen Anwalt. Die Fristen: Erledigte Forderungen werden grundsätzlich drei Jahre gespeichert. Nur 18 Monate gelten, wenn alle drei Bedingungen zusammen erfüllt sind: keine weiteren Negativdaten, keine Einträge im Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen und Ausgleich der Forderung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung. Im Rechenbeispiel macht ein Zahlungsdatum, das nur sechs Tage später liegt, fast 20 Monate Unterschied. Schadensersatz: Nach Art. 82 DSGVO ist er dem Grunde nach möglich, auch ohne Erheblichkeitsschwelle. Der Bundesgerichtshof hat aber keinen Betrag zugesprochen und die Höhe an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Du musst deinen Schaden darlegen und belegen. Kapitel: 0:00 Kredit abgelehnt: Der Grund steht bei der Schufa 0:40 Was die Schufa speichert 1:25 Das BGH-Urteil vom 12. Mai 2026 2:25 Der Haken: Widerspruch vor der Meldung 3:07 Die drei Schritte zur Löschung 4:30 Fristen: 18 Monate oder 3 Jahre 6:05 Schadensersatz: Was möglich ist 7:00 Das Wichtigste auf einen Blick Quellen: BGH, Urteil vom 12.05.2026, VI ZR 375/24 (ECLI:DE:BGH:2026:120526UVIZR375.24.0) BGH, Urteil vom 18.12.2025, I ZR 97/25 (ECLI:DE:BGH:2025:181225UIZR97.25.0) Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien, Abschnitt IV.1 b DSGVO Art. 6, 12, 15, 16, 17, 19, 77 und 82 ⚠️ Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Videos wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, dienen jedoch ausschließlich der allgemeinen Information und Aufklärung. Trotz gründlicher Recherche sind Fehler oder aktuelle Änderungen nicht ausgeschlossen. Keine Rechts- oder Anlageberatung, allgemeine Informationen ohne Gewähr. Die Videos ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater. ⚖️ Hier findest du schnelle und offizielle Hilfe: Ombudsfrau der Schufa: https://www.schufa.de/ombudsfrau/ Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de Anwaltssuche der Bundesrechtsanwaltskammer, hier findest du einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder Datenschutzrecht in deiner Region: https://www.bea-brak.de/bravsearch/in... Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe: Wer wenig Einkommen hat, erhält beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für eine anwaltliche Erstberatung zu einem geringen Eigenanteil. Hinweis: In diesem Video werden teilweise fotorealistische, KI-generierte Personen und Szenen zur Veranschaulichung genutzt. Sämtliche Ähnlichkeiten mit real existierenden Personen sind rein zufällig. Das Voiceover wird KI-generiert. Ein Angebot von Duke Town Media. Impressum: duketown.media/dein-anspruch