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Ethische Entscheidungsfindung im Rettungsdienst: Teil 2

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.

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Ethische Entscheidungsfindung im Rettungsdienst: Teil 2

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Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
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Quick Take: Ethische Entscheidungsfindung im Rettungsdienst (Teil 2) Grautoff, S., Michalsen, A., Salomon, F. et al. Ethische Entscheidungsfindung im Rettungsdienst. Notfall Rettungsmed (2026). https://doi-org/10.1007/s10049-025-01687-1 Kapitel Teil 2: Prüfung der Einwilligungsfähigkeit Spezielle Situationen im Rettungsdienst Notfallmedizinisches Handeln steht unter hohem Zeitdruck bei oft fehlender Patientenkenntnis und mit unvollständiger Informationslage. Diese Rahmenbedingungen erschweren ethisch reflektierte Entscheidungen – machen sie aber nicht unmöglich. Die vorliegende Handlungsempfehlung zeigt auf, dass auch im Rettungsdienst ethisch legitimierte Entscheidungen zur Therapiebegrenzung, zum Nichttransport sowie zur palliativen Zielsetzung möglich und notwendig sind. Zentrales Fundament ist das medizinethische Zwei-Säulen-Modell aus Indikation und Patientenwille. Die Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit, insbesondere bei Transportverzicht oder Therapieverweigerung, erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Rechtlich relevante Grundlagen wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) werden erläutert. Herausforderungen ergeben sich besonders bei psychischen Erkrankungen mit möglicher Unterbringungsbedürftigkeit, Reanimationsentscheidungen und Patienten mit fortgeschrittener, unheilbarer Erkrankung. Diese Handlungsempfehlung fordert ein erweitertes ethisches Bewusstsein im präklinischen Setting für das gesamte Rettungsdienstpersonal und betont die Bedeutung notärztlicher Entscheidungskompetenz in ethisch komplexen Situationen. Ziel ist es, Handlungssicherheit im Rahmen der jeweiligen medizinischen Möglichkeiten zu schaffen sowie bestmögliche prognostische Sicherheit unter den gegebenen Voraussetzungen und eine angemessene Berücksichtigung der Patientenautonomie zu gewährleisten – auch unter Einsatzbedingungen.