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Vorsicht, Kunde! – Neuware bestellt, Gebrauchtgerät bekommen

Vorsicht, Kunde!

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Vorsicht, Kunde! – Neuware bestellt, Gebrauchtgerät bekommen

65 просмотров · 1 месяц назад
Vorsicht, Kunde!
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Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t Wer online ein Neugerät bestellt und stattdessen eine benutzte oder beschädigte Ware erhält, muss das nicht hinnehmen. Häufig versuchen Händler, die Verantwortung von sich zu weisen, indem sie etwa einen Transportschaden vorschieben oder mit juristisch klingenden Forderungen versuchen, Kunden einzuschüchtern. Verbraucher sollten sich davon jedoch nicht beirren lassen und ihre Rechte konsequent einfordern. Der erste Schritt ist immer eine lückenlose Dokumentation. Anschließend solltet ihr den Händler schriftlich kontaktieren, die Mängel präzise beschreiben und die angefertigten Fotos beifügen. Gemäß Kaufvertragsrecht schuldet der Verkäufer die Lieferung einer mangelfreien Ware. Für euch ist es deshalb unerheblich, ob der Mangel durch den Transport entstanden ist oder der Verkäufer von vornherein eine defekte Sache versendet hat. Wer Neuware bestellt hat, hat Anspruch auf Lieferung eines fabrikneuen, unbenutzten Artikels. Ein als „neu“ verkauftes Produkt darf zwar ausgepackt und in Augenschein genommen worden sein, aber keinerlei Gebrauchsspuren aufweisen. Als solche gelten beispielsweise Kratzer, Abnutzungen, Kalkflecken bei Wassergeräten oder eine nachweisbare Betriebsdauer, sofern diese ausgelesen werden kann. Auch bereits entfernte Schutzfolien können ein Indiz für eine vorherige Nutzung sein. Ein Händler darf im Rahmen der Gewährleistung nur dann ein generalüberholtes oder neuwertiges Ersatzgerät liefern, wenn der Kunde dem ausdrücklich zustimmt. Dies gilt auch, wenn ein ursprünglich als neu gekauftes Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Defekt aufweist, der nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist. Wie ihr bei Reklamationen von beschädigter oder als Neugerät verkaufter Gebrauchtware vorgeht und euch gegen unzulässige Forderungen von Seiten des Händlers wehrt, besprechen wir im Podcast. Sehr hörenswert diesmal: Niklas beschreibt im Detail, wie er sich als Privatmensch in solchen Fällen beim Händler einbringen würde. Gesetze: § 434 BGB: Sachmangel (https://www.gesetze-im-internet.de/bg...) § 437 BGB: Rechte des Käufers bei Mängeln (https://www.gesetze-im-internet.de/bg...) § 439 BGB: Nacherfüllung (https://www.gesetze-im-internet.de/bg...) § 323 BGB: Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (https://www.gesetze-im-internet.de/bg...) § 275 BGB: Ausschluss der Leistungspflicht (https://www.gesetze-im-internet.de/bg...) § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist (https://www.gesetze-im-internet.de/bg...) § 156 StGB: Falsche Versicherung an Eidesstatt (https://www.gesetze-im-internet.de/st...)