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Verdächtigung genügt nicht als Kündigungsgrund 🦘

Arbeitsrecht - Hensche Rechtsanwälte

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Verdächtigung genügt nicht als Kündigungsgrund 🦘

89 просмотров · 4 месяца назад
Arbeitsrecht - Hensche Rechtsanwälte
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In diesem Video erläutert Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche eine spannende Entscheidung zum Thema Verdächtigung als Kündigungsgrund. Im Fokus steht das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21.10.2025 – 2 SLa 45/25. Eine Tierpflegerin wurde gekündigt, weil der Verdacht bestand, sie habe das Känguru-Gehege im Stralsunder Tierpark offen gelassen. Dr. Martin Hensche erklärt die Entscheidung und zeigt, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer in solchen Fällen achten sollten. Inhalt dieses Videos: 00:00 Einführung und Begrüßung 00:19 Erheblicher Pflichtverstoß & dringender Verdacht als Kündigungsgrund 01:03 Fall des LAG Mecklenburg-Vorpommern: Streit im Stralsunder Tierpark 02:40 Unwirksamkeit der Kündigung 03:02 Keinen beweisbaren Pflichtverstoß und keinen dringenden Verdacht 03:56 Empfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 04:44 Weitere Informationen und Kontakt --------------------------------------- Weiterführende Informationen & Rechtliche Unterstützung Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Dr. Martin Hensche und sein Team unterstützen Sie bundesweit. 📞 Kontakt: 0800 - 440 1 880 🌐 Website & Ratgeber: https://www.hensche.de/ Dort finden Sie auch vertiefende Informationen zu diesem und vielen weiteren arbeitsrechtlichen Themen. #arbeitsrecht #pflichtverstoß #kündigung #känguru