Verdächtigung genügt nicht als Kündigungsgrund 🦘
Arbeitsrecht - Hensche Rechtsanwälte
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Verdächtigung genügt nicht als Kündigungsgrund 🦘
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Arbeitsrecht - Hensche Rechtsanwälte
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In diesem Video erläutert Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche eine spannende Entscheidung zum Thema Verdächtigung als Kündigungsgrund.
Im Fokus steht das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21.10.2025 – 2 SLa 45/25. Eine Tierpflegerin wurde gekündigt, weil der Verdacht bestand, sie habe das Känguru-Gehege im Stralsunder Tierpark offen gelassen.
Dr. Martin Hensche erklärt die Entscheidung und zeigt, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer in solchen Fällen achten sollten.
Inhalt dieses Videos:
00:00 Einführung und Begrüßung
00:19 Erheblicher Pflichtverstoß & dringender Verdacht als Kündigungsgrund
01:03 Fall des LAG Mecklenburg-Vorpommern: Streit im Stralsunder Tierpark
02:40 Unwirksamkeit der Kündigung
03:02 Keinen beweisbaren Pflichtverstoß und keinen dringenden Verdacht
03:56 Empfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
04:44 Weitere Informationen und Kontakt
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