Versteckter Fehler macht Kündigung von Arbeitnehmer unwirksam: Betriebsrat falsch angehört?
Rechtsanwalt Marcel Wack
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Versteckter Fehler macht Kündigung von Arbeitnehmer unwirksam: Betriebsrat falsch angehört?
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Kündigung erhalten und die Geschäftsführung sagt: „Der Betriebsrat wurde angehört“? Auch dann kann deine Kündigung angreifbar sein. Entscheidend ist, welche Informationen der Betriebsrat bekommen hat und ob die Anhörung vor der Kündigung abgeschlossen war.
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In diesem Video erfährst du:
• Was der Arbeitgeber dem Betriebsrat vor einer Kündigung mitteilen muss.
• Warum eine Zustimmung des Betriebsrats keine wirksame Kündigung garantiert.
• Wann falsche oder unvollständige Angaben problematisch werden.
• Welche Bedeutung Fristen und eine abschließende Stellungnahme haben.
• Was ein Widerspruch für deine Weiterbeschäftigung bedeuten kann.
• Wie du vorgehst, wenn dir die Anhörungsunterlagen fehlen.
⚠️ Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Warte deshalb nicht mit der Beratung, bis alle Unterlagen vorliegen.
Ich bin Marcel Wack, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich berate Arbeitnehmer und Führungskräfte bundesweit bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Entlassungen.
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Rechtsanwalt Marcel Wack - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Marcel Wack ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Arbeitnehmer zu Kündigung, Entlassung und Aufhebungsvertrag. Er unterstützt Arbeitnehmer dabei, rechtliche Unsicherheiten und die Angst vor finanziellen Nachteilen abzubauen, eine faire Abfindung zu sichern, Sperrzeiten zu vermeiden sowie rechtliche Klarheit und neue berufliche Perspektiven zu gewinnen.
Impressum:
Marcel Wack Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: Rechtsanwalt Marcel Wack
Mittelstraße 10
35274 Kirchhain
Amtsgericht Marburg, HRB 8734
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( § 27a des Umsatzsteuergesetzes): DE455949750
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